beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG ermöglicht deutschen Unternehmen eine schnellere Einstellung qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Ausland.
Internationale Fachkräfte schneller rekrutieren
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann das Verwaltungsverfahren von der Zusage der Fachkraft bis zum ersten Arbeitstag wesentlich verkürzen.
Verkürzte Bearbeitungszeit
Deutlich schnellere Bearbeitungszeiten durch priorisierte Antragsbearbeitung bei allen beteiligten Behörden.
Ein Ansprechpartner
Die Ausländerbehörde koordiniert das gesamte Verfahren und kommuniziert mit allen beteiligten Stellen.
Schnellere Terminvergabe
Priorisierte Terminvergabe bei den deutschen Auslandsvertretungen für Visaanträge innerhalb von drei Wochen.
Arbeitgeberinitiiertes Verfahren
Als Arbeitgeber können Sie das Verfahren für Ihre künftigen Mitarbeiter einleiten und steuern.
Klare Vereinbarung
Verbindliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Behörde schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten.

Schritt für Schritt
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren – in 7 Schritten
Bevollmächtigung des Arbeitgebers
Die ausländische Fachkraft erteilt dem Arbeitgeber eine schriftliche Vollmacht für das Verfahren. Wichtige Dokumente: Kopie des Reisepasses und Nachweise zu Berufsqualifikationen.
Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde
Das Verfahren wird bei der zentralen Ausländerbehörde im jeweiligen Bundesland beantragt. Diese berät über Verfahrensschritte und notwendige Beteiligung anderer Stellen.
Abschluss einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde und der Arbeitgeber schließen eine Vereinbarung mit klaren Verpflichtungen aller Beteiligten. Gebühr: 411 EUR für die Durchführung des Verfahrens.
Anerkennung der ausländischen Qualifikation
Die Ausländerbehörde leitet das Anerkennungsverfahren ein. Zuständige Stellen entscheiden innerhalb von zwei Monaten nach Vorliegen aller Unterlagen über die Gleichwertigkeit.
Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Die Ausländerbehörde holt die Zustimmung der BA ein. Diese prüft die Arbeitsbedingungen und gibt innerhalb einer Woche Rückmeldung, andernfalls gilt die Zustimmung als erteilt.
Erteilung der Vorabzustimmung für den Visumantrag
Nach Erfüllung aller Voraussetzungen erteilt die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung zum Visum und übergibt diese dem Arbeitgeber zur Weiterleitung an die Fachkraft.
Visumantragstellung im Ausland
Die Fachkraft legt die Vorabzustimmung bei der deutschen Auslandsvertretung vor und erhält binnen drei Wochen einen Termin. Nach vollständiger Antragstellung erfolgt die Entscheidung in drei Wochen.
Fachkräfte international suchen
Finden Sie qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland oder erstellen Sie jetzt Ihre internationale Stellenanzeige

Empfehlung
Fachkräfteeinwanderungsgesetz in der Praxis
Expertenwissen zum Einwanderungsgesetz
Unsere Buchempfehlung für Arbeitgeber und HR-Verantwortliche
Fachkräfteeinwanderungsgesetz in der Praxis
Das umfassende Handbuch für Personalverantwortliche und Arbeitgeber. Erfahren Sie alles über die rechtlichen Grundlagen, praktische Anwendungen zur erfolgreichen Umsetzung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens.
Inhalte: Erläuterungen des Verfahrens, Praxis Beispiele und Expertentipps für eine effiziente Umsetzung.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren beträgt 411 Euro. Diese Gebühr wird von der zuständigen Ausländerbehörde bei Abschluss der Vereinbarung erhoben. Hinzu kommen noch die regulären Kosten für die Visumbeantragung sowie ggf. Kosten für das Anerkennungsverfahren der beruflichen Qualifikation.
Für welche Berufsgruppen ist das Verfahren geeignet?
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann für Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung genutzt werden. Es ist für alle Berufsgruppen geeignet, besonders sinnvoll jedoch für Mangelberufe und Engpassberufe in Deutschland. Dazu zählen insbesondere Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich, im IT-Sektor, im Handwerk sowie im Ingenieurwesen und in technischen Berufen.
Wie lange dauert das beschleunigte Verfahren?
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren soll die Bearbeitungszeit erheblich verkürzen. Die zuständigen Stellen sollen innerhalb von zwei Monaten über die Anerkennung der Qualifikation entscheiden. Die Bundesagentur für Arbeit gibt innerhalb einer Woche ihre Zustimmung. Nach Erteilung der Vorabzustimmung erhält die Fachkraft innerhalb von drei Wochen einen Termin bei der Auslandsvertretung und nach vollständiger Antragstellung wird innerhalb von drei weiteren Wochen über den Visumantrag entschieden. Insgesamt kann das Verfahren je nach Einzelfall in etwa 1-3 Monaten abgeschlossen sein, deutlich schneller als das Standardverfahren.
Welche Dokumente benötigt der Arbeitgeber?
Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren benötigt der Arbeitgeber folgende Dokumente:
* Vollmacht der ausländischen Fachkraft
* Kopie des Reisepasses der Fachkraft
* Nachweise zu Berufsqualifikationen (Zeugnisse, Diplome etc.)
* Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
* Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ inkl. „Zusatzblatt A„
* Bei Bedarf einen Qualifizierungsplan
Hier erhalten sie weiter Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Welche Vorteile bietet das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren bietet zahlreiche Vorteile:
* Verkürzte Bearbeitungszeiten bei allen beteiligten Behörden
* Ein zentraler Ansprechpartner bei der Ausländerbehörde
* Garantierte Terminvergabe bei der deutschen Auslandsvertretung innerhalb von drei Wochen
* Klarheit über den Verfahrensablauf durch eine schriftliche Vereinbarung
* Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen
* Verlässliche Planbarkeit für Unternehmen und Fachkräfte
Welche Behörden sind am Verfahren beteiligt?
Am beschleunigten Fachkräfteverfahren sind mehrere Behörden beteiligt:
* Die zentrale Ausländerbehörde (als koordinierende Stelle)
* Die zuständige Stelle für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen (je nach Beruf)
* Die Bundesagentur für Arbeit (für die Zustimmung zur Beschäftigung)
* Die deutsche Auslandsvertretung im Herkunftsland (Botschaft oder Konsulat)
* Die zentrale Ausländerbehörde übernimmt die Koordination zwischen diesen Stellen.
Wie wird das Verfahren bei einer Ablehnung fortgesetzt?
Sollte eine der beteiligten Behörden (z.B. die Anerkennungsstelle oder die Bundesagentur für Arbeit) den Antrag ablehnen, informiert die Ausländerbehörde umgehend den Arbeitgeber. Je nach Ablehnungsgrund kann das Verfahren entweder beendet werden oder es können alternative Lösungsmöglichkeiten geprüft werden. In manchen Fällen ist es möglich, fehlende Nachweise nachzureichen oder einen anderen Aufenthaltstitel zu beantragen, für den möglicherweise andere Voraussetzungen gelten.
internationale Stellenanzeige erstellen
Erstellen Sie mit Unterstützung von KI eine internationale Stellenanzeige und finden Sie passende Fachkräfte.
Partnerportale
Wir sind keine Rechtsberatung. Bitte sehen Sie von Anfragen zu individuellen Fällen ab. Eine rechtssichere Auskunft und Unterstützung zu Ihrer persönlichen Situation / Anfrage an Ämter kann nur eine zugelassene Rechtsberatung leisten.