Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Mit dem 1. März 2020 trat das Fachkräfte Einwanderungsgesetz in Kraft und dem damit verbunden beschleunigten Fachkräfteverfahren. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein Verfahren zur schnelleren Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in Deutschland. Es soll qualifizierten Fachkräften den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern.
Wer kann das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen?
Das Verfahren steht allen Personen offen, die eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation in Deutschland nutzen möchten. Voraussetzung ist, dass es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt und die Qualifikation dem deutschen Standard entspricht.
Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren (AufenthG § 81a i.d.F. 20.11.2019) soll nicht nur der Weg für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten erleichtert werden, sondern vor allem auch der Ablauf für deutsche Unternehmen, die erfolgreich akquirierte Fachkräfte einstellen möchten. So soll die Dauer vom Verwaltungsverfahren bis hin zum Visum verkürzt werden.
Was Inhalt des Verfahrens?
Das Verfahren läuft in diesen Schritten ab:
- Prüfung der formalen Voraussetzungen
- Überprüfung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten durch eine Anpassungsqualifikation oder eine Kenntnisprüfung
- Entscheidung über die Anerkennung der Berufsqualifikation
Wie erfolgt ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren?
Das Verfahren kann in diesen Schritten erfolgen:
- VEREINBARUNG mit ABH:
Sie als Unternehmen schließen eine Vereinbarung mit der Ausländerbehörde (ABH). Diese beinhaltet die Bevollmächtigung und Verpflichtungen des Arbeitgebers, der Fachkraft und aller beteiligten Behörden sowie eine Beschreibung der weiteren Abläufe inklusive Fristen und Beteiligten. - BERATUNG / VORAUSSETZUNGEN:
Die Ausländerbehörde (ABH) berät und unterstützt Unternehmen während des Verfahrens. Die ABH prüft die ausländerrechtlichen Erteilungsvoraussetzungen und holt die Zustimmung der Agentur für Arbeit ein. Die Anerkennungsstellen und die Bundesagentur für Arbeit müssen innerhalb bestimmter Fristen entscheiden. - VORABZUSTIMMUNG:
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung, die sie dem Arbeitgeber zur Weiterleitung an die Fachkraft zusendet. - TERMIN - VISUMSANTRAG:
Die ABH bucht anschließend einen Termin für die gewünschte Fachkraft bei der Auslandsvertretung zur Beantragung des Visums. Dieser Termin wird innerhalb von drei Wochen stattfinden! - VISUMSANTRAG vor ORT:
Nachdem der vollständige Visumantrag von der Fachkraft gestellt wurde, wird in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen über diesen entschieden. - ENTSCHEIDUNG:
Sie als Unternehmen schließen eine Vereinbarung mit der Ausländerbehörde (ABH). Diese beinhaltet die Bevollmächtigung und Verpflichtungen des Arbeitgebers, der Fachkraft und aller beteiligten Behörden sowie eine Beschreibung der weiteren Abläufe inklusive Fristen und Beteiligten. - KOSTEN für UNTERNEHMEN?
Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beträgt 411,- Euro. Hinzu kommt eine Visumgebühr von 75,- Euro sowie Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation. Mehr Informationen unter Make-it-in-Germany
Welche Vorteile bietet das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren können qualifizierte Fachkräfte schneller in den deutschen Arbeitsmarkt einsteigen. Das Verfahren verkürzt die Wartezeiten und erleichtert den Zugang zu bestimmten Berufen. Außerdem können ausländische Fachkräfte ihre Qualifikationen besser nutzen und ihre Karrierechancen verbessern.
Diese Vorteile ergeben sich aus dem beschleunigten Fachkraefteverfahren:
- Anerkennungsverfahren:
Zentrale Anlaufstellen für Arbeitgeber und die ausländische Fachkraft in Deutschland. Alle in der Übersicht finden Sie unter jOBS in GERMANY.net - Ablauf:
Einheitlicher Ablauf und damit absehbarere, transparentere und schnelle Entscheidungen der Ausländerbehörden zur Anerkennung und Erteilung des Aufenthaltstitel. - Ansprechpartner:
Bessere Zusammenarbeit zwischen zentraler ABH, Anerkennungsstellen, Bundesagentur für Arbeit und Auslandsvertretungen. - Sprachkenntnisse?
Ergänzende Nutzung von Serviceleistungen wie Sprach- und beruflicher Fortbildung. Mehr dazu finden Sie unter Sprachschule jOBSinGERMANY
Wie werden Fachkräfte für Deutschland angeworben?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Fachkräfte nach Deutschland zu locken und für offene Stellen zu begeistern:
- Stellenausschreibungen: Arbeitgeber können offene Stellen auf Jobportalen wie jOBSinGERMANY.net und in sozialen Medien veröffentlichen, um potenzielle Bewerber anzusprechen. Es ist wichtig, die Stellenausschreibungen präzise zu formulieren und die Vorteile des Unternehmens hervorzuheben, um das Interesse der Bewerber zu wecken.
- Recruiting: jOBS in GERMANY und Vermittlungsagenturen können gezielt nach Fachkräften suchen und diese direkt ansprechen. Hierbei ist es wichtig, eine positive Unternehmenskultur zu kommunizieren und den Mehrwert des Unternehmens hervorzuheben.
- Fachkräfteverfahren: Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist eine Möglichkeit, qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland schneller in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Durch die verkürzte Anerkennungszeit und die besseren Karrierechancen können Unternehmen ausländische Fachkräfte anwerben und somit ihren Fachkräftemangel beheben.